In dieser Woche starten weitere Bundesländer ins neue Schuljahr – unter besonderen Schutzbedingungen. Für NRW bedeutet das: Auf dem Schulgelände und im Unterricht gilt vorerst befristet bis zum 31. August 2020 eine Maskenpflicht. Ausnahme sind die Grundschulen, dort dürfen die Masken abgelegt werden, wenn die Kinder ihren festen Platz eingenommen haben. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) will damit dem Präsenzunterricht auch in der Pandemie höchste Priorität geben. Denn Schule ist nicht nur Vermittlung von Unterrichtsstoff. Es ist ein Lern- und Sozialraum für Kinder und Jugendliche. Der Präsenzunterricht an Schulen bleibe für Schülerinnen und Schüler „das Wichtigste und Beste, was wir an Unterrichtsform anbieten können“, so die  die Ministerin für Bildung und Schule in Nordrhein-Westfalen, Yvonne Gebauer, im Interview mit dem Deutschlandfunk.

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