Der Bundestag hat die sogenannte „Bundesnotbremse“ beschlossen. Unter anderem sollen dadurch bundeseinheitliche Beschränkungen eingeführt werden, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz an drei Tagen hintereinander die Marke 100 überschreitet. Die FDP bleibt bei ihrer Kritik an den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Die Einschränkungen seien völlig unverhältnismäßig und verfassungswidrig, moniert der FDP-Generalsekretär Volker Wissing im Deutschlandfunk. Vor allem die Ausgangssperre sei verfassungsrechtlich problematisch und ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, gegen den die FDP juristisch vorgehen werde. FDP-Chef Christian Lindner äußert sich ähnlich: Von einzelnen Personen oder von geimpften Paaren, die beispielsweise einen Spaziergang machen, gehe keine Infektionsgefahr aus. Die FDP hatte daher einen Vorschlag gemacht, die Ausgangssperre in der jetzigen Form aus dem Gesetz zu streichen. Der Bundestag hat das Gesetz ohne diesen Änderungsvorschlag beschlossen, weshalb die Freien Demokraten vor dem Bundesverfassungsgericht klagen werden.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch der Webseite stimmen Sie der Nutzung zu.