Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ für unzulässig erklärt. Das Mietrecht ist demnach Sache des Bundes. „Dieses Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für unser Verfahren”, sagte Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, mit Blick auf die Verfassungsklage der Freien Demokraten gegen den Berliner Mietendeckel. Dieser sei keine Lösung für die Wohnungsnot, sondern verschärfe das Problem lediglich. Auch der wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst, hält das Urteil in Bayern für richtig. Es sei „ein wichtiges Signal nach Karlsruhe und Berlin.“

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