Der FDP-Justizminister in Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, hat verfassungsrechtliche Bedenken bei den geltenden Corona-Beschränkungen geäußert. Denn nachdem in Rheinland-Pfalz die landesweite Inzidenz der nachgewiesenen Corona-Neuinfektionen seit mehreren Tagen in Folge unter dem Wert von 50 liegt, müssten einige Einschränkungen zurückgenommen werden, sagte er dem SWR. Denn bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 erlaube das Gesetz nur noch „breit angelegte“ Schutzmaßnahmen, unterhalb der Inzidenz von 35 sogar nur noch „unterstützende Schutzmaßnahmen.“ Daher fordert Mertin: „Lockerungen sind bei Unterschreiten einer Inzidenz von 50 verfassungsrechtlich zwingend geboten.“ Alles andere sei mit dem aktuellen Infektionsschutzgesetz nicht vereinbar. Die Bürgerinnen und Bürgern hätten ein Recht darauf, dass die Regierung sich daran halte.

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