Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes sieht automatische Ausgangssperren vor. So will es die Bundesregierung. Der Bundestag hat es mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Die FDP hat schwere Bedenken gegen die Gesetzesänderung. Diese betreffen vor allem die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Ausgangssperren. Die 80 Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion haben daher Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes eingereicht. Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, erläuterte den Gang vor Gericht damit, dass die seit Samstag gültigen Ausgangssperren ein „tiefer Grundrechtseingriff sind, der aber allein auf den nackten Inzidenzzahlen beruht.“ Völlig außer Acht gelassen werde dabei, ob die Inzidenzen auf diffuse Ausbrüche oder auf bestimmte Cluster mit hohen Ansteckungsraten zurückgehen. Das sei unverhältnismäßig.