Die Art, wie Millionen Ruheständler bisher besteuert werden, muss überarbeitet werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und erstmals konkrete Berechnungsparameter bei der Doppelbesteuerung der Rente festgelegt. Mit ihren Vorgaben stellen die Münchner Richter das bisherige Vorgehen des Bundesfinanzministeriums infrage. Das Ministerium hat demnach vielfach zum Nachteil von Ruheständlern und zum Vorteil für den Staat agiert. Vor allem für künftige Rentner ist das Urteil wichtig: Denn nach der geltenden Praxis dürften viele Rentner in den nächsten Jahren zu hoch besteuert werden „Das ist eine Schande“, findet Bettina Stark-Watzinger, FDP-Präsidiumsmitglied und Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Bundestagsfraktion.