Die Bundesregierung hat den Weg frei gemacht für die Neuregelung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes. Noch im Mai hatte das Verfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Überwachung der Kommunikation von Ausländern im Ausland gekippt, weil sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit verstießen. Der am Mittwoch gebilligte Gesetzentwurf des Kanzleramts soll nun die Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils umsetzen. So sollen die neuen Regeln klarstellen, wen der Bundesnachrichtendienst hacken und überwachen darf und wen nicht. Die Freien Demokraten sehen das kritisch. „Mit dem neuen BND-Gesetz verpasst die Bundesregierung die Chance, die Kontrolle der Nachrichtendienste neu zu ordnen“, erklärt FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Augenscheinlich wolle sie nur die Grenzen der Vorgaben aus Karlsruhe austesten. Denn sogar das von der Bundeskanzlerin kritisierte „Abhören unter Freunden“ soll möglich sein, obwohl es dem Geist der europäischen Zusammenarbeit widerspreche.

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