Um die Rechtsstaatlichkeit zu schützen und vor politischer Einflussnahme zu bewahren, sollen die Regeln zur Wahl und Amtszeit von Richtern des Bundesverfassungsgerichts ins Grundgesetz aufgenommen werden. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen zusammen mit der CDU/CSU verständigt.
![](https://fdp-bad-muenstereifel.de/wp-content/uploads/2024/07/9193b87741ed04559c4210ef91c1ce15-hJIhs0.jpeg)